Wer sich im Metallbau umsieht, stößt früher oder später auf „DIN EN 1090“ oder „EXC2“. Die Angaben stehen auf Websites und in Angeboten, erklärt werden sie selten. Dabei ist der Kern gut verständlich – und es lohnt sich zu wissen, wann die Norm tatsächlich greift und wann nicht.
Was die Norm regelt
DIN EN 1090 regelt die Herstellung tragender Bauteile aus Stahl und Aluminium. Seit 2014 gilt in der EU: Wer solche Bauteile herstellt und in Verkehr bringt, muss sie mit einer Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung versehen. Und das darf ein Betrieb nur, wenn er dafür zertifiziert ist.
Wichtig ist das Wort tragend. Die Norm interessiert sich nicht für Optik oder Materialstärke an sich, sondern für die Frage: Hängt an diesem Bauteil die Standsicherheit oder die Sicherheit von Personen?
Was ein Betrieb dafür nachweisen muss
Die Zertifizierung ist kein Formular, das man ausfüllt. Ein Betrieb braucht dazu unter anderem:
- eine werkseigene Produktionskontrolle – dokumentierte Abläufe dafür, wie gefertigt, geprüft und rückverfolgt wird,
- eine Schweißaufsichtsperson mit entsprechender Qualifikation,
- geprüfte Schweißer und qualifizierte Schweißverfahren,
- und eine externe Überwachung durch eine notifizierte Stelle, die den Betrieb regelmäßig auditiert.
Das ist der eigentliche Aussagewert: Nicht ein einzelnes Produkt wurde geprüft, sondern der Betrieb und seine Abläufe.
Die Ausführungsklassen EXC1 bis EXC4
Die Norm kennt vier Ausführungsklassen, abgestuft nach den Folgen eines Versagens:
- EXC1 – geringe Anforderungen, etwa untergeordnete Bauteile mit geringem Risiko.
- EXC2 – der übliche Bereich des allgemeinen Hoch- und Metallbaus. Geländer, Balkonkonstruktionen, Vordächer, viele Stahlbauteile im Wohnungsbau fallen hierunter.
- EXC3 – höhere Anforderungen, etwa größere Tragwerke, Brücken oder Bauteile mit erhöhtem Risiko.
- EXC4 – außergewöhnliche Bauwerke mit den strengsten Anforderungen.
Je höher die Klasse, desto umfangreicher die Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Schweißnahtqualität. Ein Betrieb mit EXC2 darf alles fertigen, was in EXC1 und EXC2 fällt.
Und was heißt das für ein Fenstergitter?
Hier wollen wir ehrlich sein, weil an dieser Stelle gern mit der Norm geworben wird: Ein normales Fenstergitter ist in aller Regel kein tragendes Bauteil im Sinne der DIN EN 1090. Es hält kein Gebäude und sichert niemanden gegen Absturz. Es braucht deshalb auch keine CE-Kennzeichnung nach dieser Norm.
Anders sieht es bei Absturzsicherungen aus – also etwa bei einem französischen Balkon oder einem Geländer. Dort geht es um Personensicherheit, dort ist die Frage nach der Qualifikation des Herstellers berechtigt.
Der Nutzen einer Zertifizierung für Sie als Kunde liegt daher weniger im Zertifikat auf dem einzelnen Gitter als in dem, was dahintersteht: geprüfte Schweißer, festgelegte Abläufe und ein Betrieb, der regelmäßig von außen kontrolliert wird. Das schlägt sich in jeder Naht nieder, auch in denen, für die es niemand verlangt.
Woran Sie eine echte Zertifizierung erkennen
Eine gültige Zertifizierung hat eine Zertifikatsnummer, eine ausstellende Stelle und ein Datum. Wer damit wirbt, kann diese Angaben nennen. Fehlen sie und steht nur „nach DIN EN 1090 gefertigt“ da, ist das keine überprüfbare Aussage – dann lohnt eine Nachfrage.
Unser Betrieb ist nach DIN EN 1090 in der Ausführungsklasse EXC2 zertifiziert, ausgestellt vom TÜV Rheinland unter der Nummer 0035-CPR-1090-1.03774.TÜVRh.2025.001 vom 18. September 2025. Das Zertifikat können Sie sich auf unserer Seite dazu ansehen – uns ist lieber, Sie prüfen es, als dass Sie es glauben müssen.